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Allgemeine Geschäftsbestimmungen

 

Inhaltsverzeichnis

 

§ 1 Geltungsbereich 2

 

§ 2 Altersbeschränkung 2

 

§ 3 Teilnahme 2

 

§ 4 Spam 2

 

§ 5 Gute Sitten 2

 

§ 6 Teilnahme an bezahlten Programmen 2

 

§ 6.1 Teilnahme an Paidmaildiensten 2

 

§ 6.2 Teilnahme an Surfbars 3

 

§ 6.3 Teilnahme an Umfragen 3

 

§ 6.4 Teilnahme an Gewinnspielen 4

 

§ 6.5 Nutzung des GVL - Shops 5

 

§ 6.5.1 Grundsatz 5

 

§ 6.5.2 Definitionen 5

 

§ 6.5.3 Geltungsbereich 6

 

§ 6.5.4 Allgemeines 6

 

§ 6.5.5 Auszahlung des Guthabens an angemeldete Teilnehmer 7

 

§ 6.5.6 Ablauf des Vorganges 7

 

§ 6.5.7 Kündigung der Mitgliedschaft 7

 

§ 6.6 Nutzung der Versicherungsvergleichsplattform 8

 

§ 6.6.1 Onlineanbieter der Versicherungsplattform 8

 

§ 6.6.2 PecuPool GmbH 8

 

§ 6.6.2.1 Gewährleistung und Haftung der PecuPool GmbH 9

 

§ 6.6.2.2 Einwilligungserklärung nach dem Bundesdaten-

 

schutzgesetz (BDSG) 10

 

6.7 Forexhandel oder ähnliche Programme (Geldverdienen im Schlaf) 10

 

6.8 Bezahlte SMS 10

 

6.9 Ebook Handel 11

 

§ 7 Datenschutz 11

 

§ 8 Salvatorische Nichtigkeitsklausel 11

 

 

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

 

 

Die vorliegenden Geschäftsbestimmungen enthalten die zwischen dem Teilnehmer und der Geldvertrauensliste (nachfolgend kurz GVL genannt) geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Individualvereinbarungen zwischen den Parteien geregelt werden. Mit der Anmeldung und/oder Auftragserteilung erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Partnerfirmen sowie der GVL (Rhönblick 1, 98639 Metzels) maßgeblich an.

 

 

 

§ 2 Altersbeschränkung

 

 

 

Die Mitgliedschaft setzt die volle Geschäftsfähigkeit (18 Jahre) der Teilnehmer voraus, um sich bei Partnern der GVL anmelden zu dürfen.

 

 

 

§ 3 Teilnahme

 

 

 

Die Teilnahme bei allen Partnern der GVL ist kostenfrei.

 

 

 

§ 4 Spam

 

 

 

Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Werbung weiterer User, diese nicht unaufgefordert anzusprechen (Spaming). Dieses gilt besonders für Newsgroups, Mailinglisten o.ä. Sie dürfen nur Personen schreiben, die so etwas auch erwarten. z.B. Bekannte, Verwandte, Werb E-Mails (bei Usern, die sich für solche Newsletter angemeldet haben).

 

 

 

§ 5 Gute Sitten

 

 

 

User, die gegen geltendes Gesetz oder gegen die guten Sitten verstoßen, dürfen nicht an Programmen teilnehmen.

 

 

 

 

 

§ 6 Teilnahme an bezahlten Programmen

 

 

 

 

 

§ 6.1 Teilnahme an Paidmaildiensten

 

 

 

Paidmailanbieter betreiben unter eigenen Internetadressen vergütete Werbemailprogramme deutschsprachiger und englischsprachiger E-Mail-Empfänger und ermöglichen ihren Teilnehmern, durch das Lesen von Werbemails, Geld zu verdienen.

 

Der Teilnehmer erhält für jede von ihm als gelesen bestätigte E-Mail, die er über Paidmaildienste bezogen hat, eine Anzahl von Punkten, die auf seinem persönlichen Account gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt durch Bestätigen eines speziellen Links, der in der empfangenen E-Mail enthalten ist (Viewmail) und ggf. zusätzlich durch eine mehrsekündige Ansicht der Beworbenen Internetseite (Klickmail) und/oder durch die anschließend richtige Beantwortung auf das beworbene Angebot abgestimmten Lösungsfrage (Fragemail).

 

Um einen Missbrauch des Systems zu vermeiden, behalten sich die Partner vor, E-Mails zu versenden, bei deren Bestätigung (sog. Fakelinks) Punkte von dem Punktekonto des Teilnehmers abgezogen werden.

 

Die gutgeschriebenen Punkte werden einmal pro Monat anhand der Payrate in zeitgemäß entsprechenden Geldwert umgerechnet und dem Account des entsprechenden Teilnehmers gutgeschrieben. Die Teilnehmer können ihr Guthaben jederzeit ab einem erreichten Geldwert in unterschiedlicher Höhe zur Auszahlung per Banküberweisung im Account beantragen. Der Bankkontoinhaber muss dem Teilnehmer entsprechen, Überweisungen an Dritte werden nicht akzeptiert. Der Bankkontoinhaber trägt entsprechend die Sorgfaltspflicht für die Angabe einer korrekten Bankverbindung. Alle genannten Provisionen und Beträge verstehen sich meist als Netto-Beträge.

 

Alle Paidmailanbieter haben ihre eigenen AGBs. Teilnehmer müssen vor der Anmeldung die jeweiligen AGBs der Paidmailanbieter anerkennen. Für die AGBs und die Paidmaildienste haftet ausschließlich der Paidmailanbieter.

 

 

 

§ 6.2 Teilnahme an Surfbars

 

 

 

Sie melden sich bei den jeweiligen Surfbars kostenfrei an. Danach laden Sie sich die Surfbars vom jeweiligen Anbieter auf Ihren Computer. Die Surfbar blendet Werbebanner von Sponsoren wahlweise am oberen oder unteren Bildschirmrand ein. Pro Stunde Einblendzeit werden auf dem jeweiligen Konto des betreffenden Anbieters 0,025 EUR bis 0,075 EUR auf Ihren Namen gutgeschrieben. Bei den meisten Anbietern existiert kein Stundenlimit und somit keine begrenzte Verdienstmöglichkeit. Durch Werbung an bekannte Personen (Referals) kann man seinen Verdienst noch steigern. Zur Auszahlungsmodalität wird an dieser Stelle auf die jeweiligen AGBs der Surfbaranbieter verwiesen.

 

 

 

§ 6.3 Teilnahme an Umfragen

 

Grundsätzlich ist die Anmeldung und Teilnahme an Umfragen und Produkttests kostenfrei.

 

Zwei Aspekte sind von besonderer Bedeutung:

 

1. Zum einen sollten Sie sich bei mehreren Anbietern anmelden, denn Umfragen und Produkttests finden nur unregelmäßig statt. Sind Sie bei einigen Anbietern angemeldet, bekommen Sie dennoch regelmäßiger die Möglichkeit an Umfragen und Produkttests teilzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Zum anderen spielt das Ausfüllen des Interessenprofil eine wichtige Rolle. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihr Profil ausführlich und vollständig auszufüllen. Dies ist zwar am Anfang recht mühselig, doch es ist notwendig, um bei möglichst vielen Umfragen teilnehmen zu können.

 

Haben Sie sich einmal bei einigen Anbietern angemeldet, werden Sie in regelmäßigen Abständen Einladungen zu Umfragen und Produktests bekommen.

 

Sollten Sie mal keine Lust oder Zeit haben, an einer Umfrage oder einem Produkttest teilzunehmen, so müssen Sie es auch nicht. Ihnen entsteht dadurch kein Nachteil. Sie werden trotzdem weiterhin in Form einer E-Mail eingeladen. In dieser E-Mail befindet sich ein Link, welcher direkt zu der Umfrage führt, den Sie dann bequem über Ihren Webbrowser ausfüllen können.

 

Wieviel Geld kann ich mit Online-Umfragen verdienen?

 

Wenn Sie sich bei allen von uns vorgestellten Anbietern registrieren, werden Sie recht häufig zu Online-Umfragen eingeladen. Klar ist, dass Sie durch die Teilnahme an Online-Umfragen sicherlich nicht Millionär werden - aber ein netter Nebenverdienst kann Ihre Teilnahme auf jeden Fall sein.

 

Vorsicht!

 

Da es noch sehr viele andere Anbieter gibt, welche ich nicht aufgelistet habe, kann es natürlich vorkommen, dass Sie sich bei einem solchen anmelden wollen. Sollte dies der Fall sein, so ist es wichtig, dass Sie sich die AGBs durchlesen, denn auch hier gibt es einige „schwarze Schafe“. Grundsätzlich können Sie aber davon ausgehen, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt, sobald dieser Geld von Ihnen verlangt.

 

§ 6.4 Teilnahme an Gewinnspielen

 

 

 

Die Teilnahme an Gewinnspielen ist absolut kostenfrei und unverbindlich.

Teilnehmen kann jede Person, die das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat und seinen Wohnsitz in Österreich, Deutschland oder in der Schweiz hat.

 

 

Ein Verstoß gegen diese Regel führt meist zum sofortigen Ende der Mitgliedschaft nach der jeweiligen AGBs. Jeder Teilnehmer kann sich grundsätzlich nur einmal bei den angebotenen Gewinnspielen anmelden. Nach erfolgter Bestätigung per E-Mail-Klick bei den jeweiligen Gewinnspielen erhält der Teilnehmer eine Anmeldegebühr zwischen 0,20 EUR bis 1 EUR.

 

Um lästige Werbeanrufe der Sponsoren über Callcenter zu minimieren oder gar zu profitieren, sollte man sich eine „Bezahlte Telefonnummer“ einrichten. Das hat den Vorteil, dass man abermals verdient oder weniger unerwünschte Telefonanrufe bekommt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 6.5 Nutzung des GVL - Shops

 

 

 

 

 

§ 6.5.1 Grundsatz

 

 

 

GVL stellt mit seinem Werbenetzwerk eine Sponsorenplattform für Internetwerbung zur Verfügung.

 

Hierzu werden mit beiden Parteien – Werbeträger und Sponsoren – sog. Rahmenverträge für die Bereitstellung und Protokollierung der vermittelten Leistungen abgeschlossen.

 

Von diesen AGB abweichende Regelungen werden von der GVL nur dann anerkannt, wenn diese von der GVL schriftlich bestätigt wurden.

 

 

 

§ 6.5.2 Definitionen

 

 

 

Für den Geltungsbereich dieser AGBs kommen die folgenden Definitionen zur Anwendung:

 

Werbeträger: Ein Webeträger ist eine natürliche oder juristische Person (in diesem Fall die GVL), welche verlinkte Werbeflächen zur Verfügung stellt, die an Sponsoren weiter vermittelt werden.

 

Sponsoren: Der Sponsor ist in der Regel ein Unternehmen, das auf mobilen oder digitalen Medien der Werbeträger wirbt und gegenüber der GVL zu vereinbarten Konditionen entgeltpflichtig wird.

 

lead: Die Werbemittel der GVL führen zu einem Kauf- oder Bestellvorgang des Besuchers im Angebot des Sponsors. Die Handlung kann beispielsweise eine Registrierung, Informationsanforderung, Bestellung oder ein Kauf sein. Als Erfolg wird eine abgeschlossene Handlung durch einen von der GVL vermittelten Besucher gewertet, die mit einer festen Provision (umsatzunabhängig) vergütet wird.

 

sale: Die Werbemittel der GVL führen zu einem Kauf- oder Bestellvorgang im Angebot des Sponsors. Als Erfolg wird ein abgeschlossener und erfüllter (bezahlter) Kauf durch einen von der GVL vermittelten Kunden gewertet, der auf der Grundlage des vermittelten Umsatzes prozentual verprovisioniert wird.

 

Klick: Das Werbemittel des Sponsors leitet über einen Hyperlink den Besucher auf das Internetangebot des Sponsors weiter. Jeder weitergeleiteter Besucher wir als Erfolg gewertet und vergütet, sobald der Klick einen gültigen Referer aufweist und von einer für die Werbekampagne zugelassenen Webseite stammt. Die jeweilige Realoadsperre ist bei Folgevergütungen zu beachten.

 

View: Das Werbemittel des Sponsors wird auf der Webseite des Werbeträgers angezeigt. Ein Besucher der Webseite des Werbeträgers muss keinen Besuch oder Klick auf das Werbemittel vollziehen, um eine Vergütung zu erhalten.

 

 

 

§ 6.5.3 Geltungsbereich

 

 

 

Mit der Annahme und/oder Nutzung erkennen Sie die vorliegenden AGBs als verbindlich an.

 

GVL behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Über Änderungen der Bedingungen für bestehende Vertragsverhältnisse werden die Vertragspartner rechtzeitig per E-Mail informiert. Vertragspartner haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen der AGBs die Teilnahme zu beenden und das Vertragsverhältnis mit GVL zu kündigen. Nach Ablauf der Frist oder der erneuerten Bestätigung der AGBs gilt das Vertragsverhältnis unter Einbeziehung der neuen AGBs fort.

 

§ 6.5.4 Allgemeines

 

 

 

GVL ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung abzulehnen. Es besteht kein Anspruch auf die Aufnahme in den Einkaufsshop der GVL. Sowohl die GVL als auch die Sponsoren haben jederzeit das Recht, die Mitgliedschaft ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Der Teilnehmer kann ebenfalls von dieser Möglichkeit im Bereich der GVL Gebrauch machen. Eventuell angesammeltes Guthaben, welches die Auszahlungsgrenze bei der Kündigung durch den Teilnehmer nicht erreicht hat, verfallen dabei.

 

Erfolgt die Kündigung durch die GVL und es liegt kein Verstoß gegen die AGBs/Regeln vor, und es handelt sich nicht um eine automatische Löschung wegen Inaktivität, so wird das angesammelte Guthaben nach Prüfung in einem akzeptablen Zeitrahmen ausgezahlt.

 

Teilnahmeberechtigt sich nur Sponsoren deutscher Sprache aus den Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz. Besucher und Sponsoren aus anderen Ländern werden vom System nicht gewertet und automatisch ausgeschlossen. Eine Vergütung für diese Sponsoren erfolgt nicht!

 

Die GVL sowie alle Werbeseiten der Sponsoren müssen ein vollständiges Impressum nach derzeit geltendem Recht aufweisen. Jeder Sponsor ist für die rechtliche Grundlage seiner Werbeseite selbst verantwortlich. Die GVL haftet in keiner Weise für irgendwelche Schäden, die durch die Vermarktung durch GVL eintreten.

 

Teilnehmer und Sponsoren können nur dann aufgenommen werden, wenn alle erforderlichen Daten bei der Anmeldung wahrheitsgemäß angegeben werden, der Nutzer mindestens 18 Jahre alt und der Nutzer entweder voll geschäftsfähig ist oder durch einen voll geschäftsfähigen Vertreter vertreten wird.

 

 

 

 

 

 

 

§ 6.5.5 Auszahlung des Guthabens an angemeldete Teilnehmer

 

 

 

Eine Auszahlung des Guthabens an den Teilnehmer erfolgt ausschließlich in Form von Gutscheinen, welche erst ab einen Wert von mindestens 5 EUR bzw. einem Punktewert von 200 Punkten ausgestellt werden. Ein Punkt entspricht einem Wert von 0,025 EUR.

 

Um dies mal an einem Beispiel aufzuzeigen: Der Teilnehmer kauft über die GVL - Plattform bei dem Schleckershop für den täglichen Bedarf für 100 EUR online ein. Dafür erhält dieser eine Gutschrift von 250 Punkten. Der Anspruch der Punkte muss der GVL angezeigt werden. Nach Bestätigung des Einkaufes durch das Partnerunternehmen Schlecker an die Firma GVL hat der Teilnehmer einen Anspruch auf dem Gutschein. Zeitlich vergehen zwischen dem Kauf und dem Erhalt des Gutscheines ca. 4 Wochen.

 

 

 

§ 6.5.6 Ablauf der Vorganges

 

 

 

Die Anmeldung der Teilnehmer erfolgt über ein Formular der GVL.

 

Nach Einkauf der Teilnehmer auf der Shopseite erhält die GVL eine Provision (umsatz-abhängig).

 

Der Kauf muss der GVL mit Hilfe eines weiteren Formulars angezeigt werden.

 

Die GVL sammelt die Punkte der Teilnehmer, bis ein Wert von 200 Punkten erreicht ist.

 

Der Teilnehmer muss seinen Gutscheinwunsch auf dem Formular (unter Punkt 3) ankreuzen.

 

Der Teilnehmer kann auch wahlweise seine Einkäufe sammeln und als Sammelmeldung versenden um größere Gutscheine zu erhalten.

 

§ 6.5.7 Kündigung der Mitgliedschaft

 

 

 

Der Teilnehmer hat das Recht, die Mitgliedschaft bei der GVL jederzeit durch Kündigung zu beenden. Sofern der Teilnehmer seine Mitgliedschaft vor Erreichen der Mindestgutscheingrenze von 5 EUR kündigt oder das Konto wegen Inaktivität (Nichtnutzung von mindestens 180 Tagen) von der GVL gelöscht wurde, verfällt das bis dahin angesammelte Guthaben automatisch. Ein Anspruch auf nachträgliche Auszahlung besteht nicht.

 

Rechtswidriges Verhalten (Verstöße gegen die AGBs, Manipulationsversuche o.ä.) bewirken die sofortige Kündigung der Mitgliedschaft bei GVL.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 6.6 Nutzung der Versicherungsvergleichsplattform

 

 

 

 

 

§ 6.6.1 Onlineanbieter der Versicherungsplattform

 

 

 

 

 

Die Firma GVL stellt den Kunden über das Partnerunternehmen PecuPoll GmbH eine kostenlose Plattform zur Verfügung. Mit dieser Plattform kann der Kunde seine Versicherungen online vergleichen. Wenn ein Kunde diese Plattform nutzt, um eine Versicherung abzuschließen, erhält die Firma GVL eine Tippgeberprovision (umsatzabhängig). Von dieser Provision kauft die Firma GVL Gutscheine für die Kunden, die Online eine Versicherung abschließen.

 

 

 

 

 

Der Kunde muss nach Abschluss der Onlineversicherungen der Firma GVL dies anhand eines Formulars mitteilen. Für den Abschluss des Versicherungsvertrages bekommt der Kunde einen Gutschein, welchen die GVL aufgrund der Tippgeberprovision finanziert. Der Gutschein muss eine Mindesthöhe von 5 Euro erreicht haben, um auszahlungswirksam zu werden.

 

 

 

 

 

Beispiele:Für Sachversicherungen erhält der Kunde eine Provision von ca. 5% der Prämie; d.h. für den Abschluss einer Sachversicherungen kommen in der Regel in etwa 500 EUR bis 800 EUR Prämie zusammen, was für den Kunden ein Gutschein in Höhe von 25 EUR bis 40 EUR z.B. von der Tankstelle Schell bedeutet.Aber: Ausnahmen sind Direktversicherer, die meist nur geringe Provisionen zahlen Das betrifft meist den Bereich der Kfz-Versicherungen. In diesem Fall werden von der erhaltenen Provision Gutscheine i.H.v. 50% angesetzt.Bei Lebens- und Krankenversicherung werden Gutscheine mit einer höheren Wertigkeit ausgezahlt. Diese können sich je nach Umsatz zwischen 150 EUR bis 300 EUR bewegen.

 

§ 6.6.2 PecuPool GmbH

 

 

 

Die PecuPool GmbH erstellt für den Teilnehmer der GVL unentgeltlich und unverbindlich Auskünfte über Tarife und Konditionen von mit der PecuPool GmbH kooperierenden Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen (Anbieter). Dazu greift die PecuPool GmbH u.a. auf die Vergleichssoftware der pecumax Financial Solutions GmbH zurück.

 

 

 

1. Das Einreichen eines Antrags oder die Weitergabe der Kontaktdaten des Teilnehmers an die PecuPool GmbH ist das Angebot für die Inanspruchnahme der Leistungen der PecuPool GmbH, das erst nach Übermittlung der Vorschläge durch die PecuPool GmbH auf Grundlage der tatsächlich übermittelten persönlichen Daten als angenommen gilt. Der Teilnehmer erhält online oder offline verschiedene Vorschläge von Anbietern, die unter Zugrundelegung der von ihm tatsächlich eingegebenen Daten berechnet werden. Sofern sich der Teilnehmer für einen bestimmten Vorschlag der PecuPool GmbH entschieden hat, kann er entweder online durch Anklicken des dafür vorgesehenen Buttons oder offline ein Angebot zum Abschluss eines Anbieters auf Grundlage des ursprünglichen Vorschlags der PecuPool GmbH anfordern bzw. ein solches Angebot abgeben.

 

 

 

 

 

2. Die PecuPool GmbH übernimmt die Angebotserstellung, Beratung, Abwicklung, Kundenbetreuung und Haftung gegenüber dem Teilnehmer für die GVL. Die PecuPool GmbH tritt somit mit allen Rechten und Pflichten als Makler gegenüber dem Teilnehmer auf. Die GVL tritt als sog. Tippgeber auf. Der Teilnehmer darf den Online-Vergleichsservice über die GVL uneingeschränkt und selbstständig nutzen. Berät die GVL den Teilnehmer oder gibt die Daten für den Teilnehmer in die Onlinemasken ein, so entfällt die Haftung der PecuPool GmbH und geht auf die GVL über.

 

 

 

 

 

 

 

§ 6.6.2.1 Gewährleistung und Haftung der PecuPool GmbH

 

 

 

1. Die PecuPool GmbH ist bei der Behandlung an den Teilnehmer mitgeteilten Daten und der Durchführung der Vergleichsberechnungen um ständige Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit bemüht, kann dies aber nicht garantieren. Die PecuPool GmbH ist nicht dazu verpflichtet, sämtliche am Markt befindlichen Versicherungs- und Finanzdienstleistungs-unternehmen in die Berechnungen mit einzubeziehen.

 

 

 

 

 

2. Eine Haftung der PecuPool GmbH für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der durchgeführten Vergleichsberechnungen, sowie für die zeitnahe, vollständige und richtige Weiterleitung der Daten und Übersendung der Angebote bzw. Anträge ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden des Teilnehmers oder der GVL, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung, bzw. einer solchen Pflichtverletzung bei Vertragsanbahnung der PecuPool GmbH oder dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen.

 

 

 

 

 

3. Jegliche Informationen über Versicherungs- und Finanzdienstleistungen oder sonstige Informationen durch die PecuPool GmbH stellen keine Anlageberatung für die GVL oder der Teilnehmer dar, sondern dienen der Erleichterung einer selbständigen Anlageentscheidung der GVL oder der Teilnehmer, auf die PecuPool GmbH keinen Einfluss hat. Keine der Informationen ist als Zusage einer Garantie oder Zusicherung zu verstehen. Die Leistungen der PecuPool GmbH umfassen insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung.

 

 

 

 

 

4. Die Haftung der PecuPool GmbH für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der PecuPool GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist auf einen Betrag von 1.000.000 EUR je Schadensfall begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt ferner die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PecuPool GmbH oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der PecuPool GmbH beruhen.

 

 

 

Ansprüche des Teilnehmers aufgrund der Inanspruchnahme von Leistungen der PecuPool GmbH verjähren in zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch zwei Jahre nach Beendigung einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Beziehung zwischen dem Teilnehmer und der PecuPool GmbH. Dies gilt nicht, soweit es die Haftung wegen Vorsatzes betrifft.

 

Teilweise greift die PecuPool GmbH für sein Serviceangebot auch auf Datenbanken und Dienstleistungen Dritter zurück. Bestand und Sicherheit dieser Datenbanken und Dienstleistungen sind einer Überprüfung durch die PecuPool GmbH nicht zugänglich. Die PecuPool GmbH übernimmt daher keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Datenbanken und Dienstleistungen

 

 

 

 

 

§ 6.6.2.2 Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

 

 

 

1. Die vom Teilnehmern eingegebenen persönlichen Daten werden gespeichert (§ 28 Abs. 1 BDSG). Für die Weitervermittlung an die Anbieter und die notwendige Bearbeitung der Daten durch diese, erteilt die GVL seine Einwilligung mit Eingabe und Absendung der Suchanfrage (§ 3 TDDSG). Die GVL muss sicherstellen, dass der Teilnehmer auf diesen Umstand hingewiesen wird.

2. Die PecuPool GmbH wird der GVL und den Teilnehmern gegenüber auf Verlangen jederzeit über den ihn betreffenden gespeicherten Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen und auf Wunsch die gespeicherten Daten löschen.

 

 

 

§ 6.7 Forexhandel oder ähnliche Programme (Geldverdienen im Schlaf)

 

 

Die Plattform der GVL dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt insbesondere kein Angebot oder eine Aufforderung zu einem Kauf von Finanzinstrumenten jeglicher Art dar. Die GVL tritt nicht als Vermittler, Tippgeber oder ähnliches auf, sondern nur als Informationsplattform. Eine Haftung gegen über der GVL wird für alle Formen hiermit ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere auch Handelsergebnisse, Internettauftritte andere AGBs und alles, was nicht in diesen AGBs einzeln schriftlich fixiert wurde.

 

§ 6.8 Bezahlte SMS

 

 

 

Die GVL bietet seinen Teilnehmern die Verlinkung von Firmen auf Basis des Permitted Marketing an. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Teilnehmer entsprechend seines User-Profils Werbeeinblendungen auf sein Mobilfunktelefon, je nach gewähltem Dienst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 6.9 Ebook Handel

 

 

Die GVL stellt auf seiner Internetplattform auch ein Handel mit Ebooks und Partnerprogramme zur Verfügung. Beim Handel mit Ebooks gelten die AGBs der jeweiligen Anbieter. Es werden auch eigene Ebooks zum Verkauf angeboten. Die Abwicklung der Zahlung dieser Ebooks wird über die sichere Zahlungsform PayPal abgewickelt. Bei Zahlungseingang auf dem Konto der Firma GVL gilt der Vertrag als bestehend. Ein Schadensersatz für Richtigkeit der Ebooks ist gegen die GVL ausgeschlossen.

 

 

 

§ 7 Datenschutz

 

 

 

Der Teilnehmer unsers Angebotes erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Durchführung unserer Dienste verwendet und verarbeitet werden.Persönliche Daten des Teilnehmers werden von der GVL im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Dienstes verwendet, eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht.Bei Löschung eines Eintrages durch der GVL oder den Teilnehmer werden keine Daten zurückgehalten, sämtliche Daten des Teilnehmers werden gelöscht.

 

§ 8 Salvatorische Nichtigkeitsklausel

 

Sollte einer dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird damit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden je nach Möglichkeit durch solche wirksame Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend erreichen.

 

Gerichtsstand für alle Angelegenheiten ist 98617 Meiningen.

Nutzungsbedingungen / AGB´s